Quintessenz
- Seit 1967 basiert die Dopingbekämpfung auf einer Liste mit verbotenen Substanzklassen und Methoden, welche jedes Jahr überarbeitet und seit dem 1. Januar 2004 neu von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegeben wird.
- In der Dopingliste 2004 sind folgende Substanzklassen verboten: Stimulantien, Narkotika, Cannabinoide, Anabolika, Peptidhormone, Beta-2-Agonisten, antiöstrogen wirkende Substanzen, maskierende Substanzen (u.a. Diuretika) und Glukokortikoide.
- Bei psychischen Auffälligkeiten, unphysiologisch stark ausgeprägter Muskelmasse, akromegalen Stigmata, Zeichen der Androgenisierung bei Frauen, starker Akne bei Männern, Hodenatrophie, Gynäkomastie, Striae distensae oder rubrae bei Frauen und Männern und Hepatosteatose sollte Doping in der Differentialdiagnose stets mitberücksichtigt werden.
- Wird eine in der Dopingliste 2004 aufgeführte Substanzklasse therapeutisch eingesetzt, so ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu beantragen, wobei zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung gelangen, je nach verwendetem Therapeutikum (Formulare: www.swissolympic.ch).
- Aktuelle Informationen zum Thema Doping sind immer unter www.dopinginfo.ch auffindbar.
Dieser Artikel wurde im Swiss Medical Forum 2004;4 Publiziert. Er ist in voller Länge als Download erhältlich: